Die Kanzlei ist auf die zivilrechtlichen Bereiche des
Mietrechts und des Wohnungseigentumsrechts
spezialisiert.
Dieses schließt nicht nur das Wohnraummietrecht,
sondern auch das Recht der Mietverträge für
Gewerberäume und Pachtverträge mit ein.
Bei den jeweiligen Rechtsverhältnissen geht es
entweder um den Wohnraum als Mittelpunkt der
eigenen Lebensführung des Mieters oder um eine
erhebliche Investition des Vermieters, welcher auf
die regelmäßigen Mieteinnahmen angewiesen ist.
Geschäftsräume stellen für beide Vertragsseiten ein
zentrales Element zur Erwirtschaftung des
Einkommens dar. Neben einer möglichst
ausgeprägten Erfahrenheit und speziellen
Rechtskenntnis bedarf es bei der Beratung und
Vertretung bei enstehenden Streitigkeiten deshalb
auch eines besonderen Blicks auf die
Lebensumstände und wirtschaftlichen Interessen
der Mandanten.
Auch die Gestaltung von Mietverträgen oder
Pachtverträgen insbesondere für Geschäftsräume,
Gaststätten oder Hotels gehört zum
Tätigkeitsbereich der Kanzlei.
Das Wohnungseigentumsrecht (bzw.
Teileigentumsrecht bei Nichtwohnräumen) betrifft
die rechtlichen Beziehungen hauptsächlich zwischen
den Eigentümern, der Eigentümergemeinschaft und
der Verwaltung. Streitigkeiten verlangen eine
sorgfältige Betrachtung aller beteiligten
Rechtspostionen. Oft ist es sinnvoll, eine Beratung
frühzeitig vor Eigentümerversammlungen
einzuholen, bevor fragwürdige Beschlüsse gefasst
werden, welche dann angefochten werden müssen.