Die Kanzlei ist auf die zivilrechtlichen Bereiche des Mietrechts und des Wohnungseigentumsrechts spezialisiert. Dieses schließt nicht nur das Wohnraummietrecht, sondern auch das Recht der Mietverträge für Gewerberäume und Pachtverträge mit ein. Bei den jeweiligen Rechtsverhältnissen geht es entweder um den Wohnraum als Mittelpunkt der eigenen Lebensführung des Mieters oder um eine erhebliche Investition des Vermieters, welcher auf die regelmäßigen Mieteinnahmen angewiesen ist. Geschäftsräume stellen für beide Vertragsseiten ein zentrales Element zur Erwirtschaftung des Einkommens dar. Neben einer möglichst ausgeprägten Erfahrenheit und speziellen Rechtskenntnis bedarf es bei der Beratung und Vertretung bei enstehenden Streitigkeiten deshalb auch eines besonderen Blicks auf die Lebensumstände und wirtschaftlichen Interessen der Mandanten. Auch die Gestaltung von Mietverträgen oder Pachtverträgen insbesondere für Geschäftsräume, Gaststätten oder Hotels gehört zum Tätigkeitsbereich der Kanzlei. Das Wohnungseigentumsrecht (bzw. Teileigentumsrecht bei Nichtwohnräumen) betrifft die rechtlichen Beziehungen hauptsächlich zwischen den Eigentümern, der Eigentümergemeinschaft und der Verwaltung. Streitigkeiten verlangen eine sorgfältige Betrachtung aller beteiligten Rechtspostionen. Oft ist es sinnvoll, eine Beratung frühzeitig vor Eigentümerversammlungen einzuholen, bevor fragwürdige Beschlüsse gefasst werden, welche dann angefochten werden müssen.